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Aufenthaltsgenehmigung für ein Leben auf Teneriffa – Was muss ich tun?

Um ein Aufenthaltsrecht auf Teneriffa (als Teil von Spanien) zu erhalten, hängt es davon ab, ob Sie Bürger der Europäischen Union (EU) oder eines Drittstaates sind. Hier sind die Schritte für beide Fälle:

Für EU-Bürger (einschließlich Bürger des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz):

  1. Anmeldung bei der lokalen Meldebehörde (Empadronamiento):
    • Melden Sie sich bei der Gemeindeverwaltung (Ayuntamiento) an, wo Sie wohnen. Sie benötigen hierfür einen Mietvertrag oder einen Nachweis über Ihren Wohnsitz.
  1. Beantragung einer NIE-Nummer (Número de Identificación de Extranjero):
    • Diese ist Ihre Steuernummer in Spanien und erforderlich für viele rechtliche und wirtschaftliche Aktivitäten. Sie beantragen sie bei der Nationalpolizei (Policía Nacional).
  1. Registrierung als EU-Bürger (Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión):
    • Beantragen Sie bei der Policía Nacional oder dem Ausländerbüro (Oficina de Extranjería) eine Aufenthaltsbescheinigung.
    • Erforderliche Dokumente:
      • Gültiger Reisepass oder Personalausweis.
      • Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel (z. B. Kontoauszüge, Arbeitsvertrag, Rentennachweis).
      • Nachweis über eine Krankenversicherung (spanische oder EU-Deckung).
  1. Arbeit aufnehmen oder Selbstständigkeit anmelden (falls relevant):
    • Wenn Sie arbeiten möchten, benötigen Sie einen Arbeitsvertrag. Für die Selbstständigkeit müssen Sie sich als Autónomo (Selbständiger) anmelden.

Für Nicht-EU-Bürger:

  1. Visum beantragen (vor der Einreise):
    • Je nach Zweck Ihres Aufenthalts benötigen Sie ein Visum (z. B. Arbeits-, Studenten- oder Rentnervisum). Dieses beantragen Sie bei der spanischen Botschaft in Ihrem Heimatland.
  1. Residencia beantragen (nach der Einreise):
    • Nach Ihrer Ankunft beantragen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung beim Ausländerbüro (Oficina de Extranjería).
    • Erforderliche Unterlagen:
      • Gültiger Reisepass.
      • Visum.
      • Nachweis über Wohnsitz, finanzielle Mittel und Krankenversicherung.
      • Gegebenenfalls ein Arbeitsvertrag oder Nachweis über Ihre Selbstständigkeit.
  1. NIE-Nummer beantragen:
    • Wie bei EU-Bürgern, ist die NIE-Nummer erforderlich.
  1. Langfristige Aufenthaltsgenehmigung:
    • Nach fünf Jahren können Sie eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung beantragen.

Zusätzliche Hinweise:

  • Steuern und Sozialversicherung: Wenn Sie auf Teneriffa arbeiten, müssen Sie sich bei der spanischen Sozialversicherung (Seguridad Social) anmelden.
  • Krankenversicherung: Eine Krankenversicherung ist obligatorisch. Entweder schließen Sie eine private Krankenversicherung ab oder Sie sind durch Ihren Arbeitgeber bzw. als Selbstständiger in der spanischen gesetzlichen Krankenversicherung versichert.
  • Wohnungssuche: Beginnen Sie frühzeitig mit der Suche nach einer Unterkunft, da dies für viele der obigen Schritte erforderlich ist.

Wenn Sie weitere Informationen benötigen oder Unterstützung bei der Beantragung von Dokumenten brauchen, wenden Sie sich gern an uns! Wir haben neben weitreichenden Erfahrungen auch gute Kontakte zu relevanten lokalen Anwälten, Beratern, oder das Ausländerbüro auf Teneriffa.