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Medizinische Versorgung auf Teneriffa

Um sich auf Teneriffa zur medizinischen Versorgung anzumelden, sollten Sie die spanischen Gesundheitsstrukturen verstehen. Spanien hat ein öffentliches Gesundheitssystem (Sistema Nacional de Salud, SNS), das in vielerlei Hinsicht dem deutschen System ähnelt, aber es gibt auch wichtige Unterschiede. Hier erfahren Sie, wie Sie sich anmelden, und worauf Sie achten müssen:

1) Als EU-Bürger:

  1. NIE-Nummer beantragen:
    • Die NIE (Número de Identificación de Extranjero) ist Ihre Identifikationsnummer in Spanien und erforderlich für alle Behördengänge.
  1. Empadronamiento (Meldebescheinigung):
    • Melden Sie sich bei der Gemeindeverwaltung im Rathaus (Ayuntamiento) ihres Wohnortes an. Dazu benötigen Sie einen Mietvertrag oder einen Wohnsitznachweis.
  1. Sozialversicherung (Seguridad Social):
    • Wenn Sie auf Teneriffa arbeiten oder als Selbstständiger tätig sind, melden Sie sich beim Instituto Nacional de la Seguridad Social (INSS) an.
    • Erforderlich sind:
      • Arbeitsvertrag oder Anmeldung als Selbstständiger (Autónomo).
      • NIE-Nummer.
      • Reisepass oder Personalausweis.
    • Als registrierter Versicherter erhalten Sie eine Sozialversicherungsnummer (Número de Seguridad Social).
  1. Krankenkarte beantragen (Tarjeta Sanitaria):
    • Nach der Anmeldung bei der Seguridad Social können Sie im Gesundheitszentrum Ihrer Gemeinde (Centro de Salud) Ihre Krankenkarte beantragen.
    • Mit dieser Karte haben Sie Zugang zu allen medizinischen Leistungen.
  1. Wenn Sie nicht arbeiten:
    • Falls Sie nicht berufstätig sind, können Sie die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) nutzen, die von Ihrer deutschen Krankenversicherung ausgestellt wird. Diese deckt Notfallbehandlungen ab.
    • Zusätzliche können Sie sich freiwillig in die spanische gesetzliche Krankenversicherung einschreiben (Programm Convenio Especial). Sie zahlen dann monatliche Beiträge, was Ihnen Zugang zur medizinischen Behandlung über das reine Notfallprogramm hinaus bietet.
    • Alternativ können Sie eine private Zusatzversicherung abschliessen, um Krankheitsfälle, die keine Notfallbehandlung darstellen, abzudecken.

2. Medizinische Versorgung

Öffentliches Gesundheitssystem:

  • Primärversorgung: Sie wenden sich an das Centro de Salud in Ihrer Gemeinde, wo Sie einem Hausarzt (Médico de Cabezero) auswählen können. Dieser koordiniert Ihre medizinische Versorgung.
  • Spezialisten: Überweisungen zu Fachärzten erfolgen durch den Hausarzt.
  • Notfallversorgung: Notfälle werden in Krankenhäusern behandelt, ohne dass Sie zuvor registriert sein müssen. Behandlungen, die über medizinische Notfallversorgung hinausgehen, müssen extra bezahlt werden. Hierüber müssen Sie Deckungsnachweise vorlegen, um eine Behandlung zu erhalten.

Private Krankenversicherung:

  • Viele Menschen nutzen eine private Krankenversicherung, um Zugang zu kürzeren Wartezeiten und einem breiteren Netz von Fachärzten zu erhalten. Anbieter wie Sanitas, Adeslas oder Asisa, sowie die DKV sind populär.

3. Unterschiede zum deutschen System

  1. Beitragsfinanzierung:

Das spanische System wird ausschließlich aus Steuermitteln finanziert. Arbeitnehmer zahlen keine zusätzlichen Krankenversicherungsbeiträge wie in Deutschland.

  1. Hausarzt-System:

In Spanien sind Sie immer einem bestimmten Hausarzt im öffentlichen System zugeordnet. Ein direkter Besuch bei einem Facharzt ist in der Regel nicht möglich.

  1. Kosten:

Die meisten medizinischen Leistungen im SNS sind kostenlos. Allerdings fallen für Medikamente in der Apotheke Eigenbeteiligungen an (je nach Einkommen 10-60 % der Kosten). Rentner bekommen ihre Medikamente gratis.

  1. Private Versicherungen:

Anders als in Deutschland bieten private Krankenversicherungen in Spanien oft sehr günstigere Tarife, insbesondere für Selbstständige oder Personen mit Wohnsitz im Land.

  1. Wartezeiten:

Wartezeiten im öffentlichen System können deutlich länger sein als in Deutschland, insbesondere für nicht-akute Facharzttermine oder Operationen.

  1. Zugang für Rentner:

Deutsche Rentner mit Wohnsitz in Spanien können sich über das Formular S1, das sie bei ihrer deutschen Krankenkasse beantragen, in das spanische Gesundheitssystem einschreiben.

4. Praktische Tipps

  • Spanischkenntnisse: Die Kommunikation in den Gesundheitseinrichtungen erfolgt auf Spanisch. Englisch sprechende Ärzte finden Sie häufig in touristischen Gegenden oder in privaten Kliniken. Ansonsten emphielt es sich einen Übersetzer mitzunehmen.
  • Private Zusatzversicherung: Wenn Sie Wert auf schnelle Behandlung und besseren Zugang zu Spezialisten legen, kann eine private Krankenversicherung sinnvoll sein.
  • Notrufnummern: Der Notruf in Spanien lautet 112, und für medizinische Notfälle ist kein Nachweis über die Krankenversicherung erforderlich.

Mit diesen Schritten können Sie sich auf Teneriffa problemlos in das medizinische System integrieren und die Versorgung nutzen. Sollten Sie zwischen Deutschland und Spanien pendeln, lohnt es, sich über die Vorteile der EHIC (Europäische Krankenversicherungskarte) in Ihrem Heimatland zu informieren.

2. Als Nicht-EU-Bürger:

Für Nicht-EU-Bürger gelten andere Regelungen, um Zugang zur medizinischen Versorgung auf Teneriffa (bzw. in Spanien) zu erhalten. Der wichtigste Unterschied besteht darin, dass Sie in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis und spezifische Nachweise erbringen müssen, bevor Sie sich im spanischen Gesundheitssystem anmelden können.

A. Während eines Aufenthalts mit Visum (Kurzaufenthalt):

  • Wenn Sie sich vorübergehend in Spanien aufhalten (z. B. als Tourist, mit einem Studentenvisum oder Arbeitsvisum), können Sie nicht automatisch das öffentliche Gesundheitssystem nutzen.
    • Notfallversorgung: Sie haben in Notfällen Zugang zu medizinischer Versorgung, müssen aber die Kosten selbst tragen, sofern Sie keine geeignete Versicherung haben.
    • Krankenversicherungspflicht: Für den Visumantrag ist meist eine Krankenversicherung (privat oder staatlich) erforderlich, die Ihre medizinischen Kosten in Spanien abdeckt.

B. Für Langzeitaufenthalte (mit Aufenthaltserlaubnis):

Sobald Sie eine spanische Aufenthaltserlaubnis besitzen, können Sie sich für das öffentliche Gesundheitssystem anmelden:

  1. Aufenthaltserlaubnis beantragen:
    • Voraussetzung ist ein gültiger Aufenthaltstitel, z. B. für Arbeit, Studium, Familienzusammenführung oder als Rentner.
    • Dokumente, die Sie benötigen:
      • Reisepass.
      • Visum (falls zutreffend).
      • Wohnsitznachweis (Empadronamiento).
      • Nachweis über finanzielle Mittel und Krankenversicherung.
  1. Anmeldung bei der Seguridad Social (Sozialversicherung):
    • Wenn Sie in Spanien arbeiten oder als Selbstständiger tätig sind, werden Sie automatisch in das Sozialversicherungssystem aufgenommen, das auch die Krankenversicherung umfasst.
    • Sie erhalten eine Sozialversicherungsnummer (Número de Seguridad Social), mit der Sie eine Gesundheitskarte beantragen können.
  1. Krankenkarte beantragen (Tarjeta Sanitaria):
    • Sobald Sie Ihre Sozialversicherungsnummer haben, können Sie sich in einem lokalen Gesundheitszentrum (Centro de Salud) anmelden und Ihre Krankenkarte beantragen.
    • Diese Karte ermöglicht Ihnen den Zugang zu kostenlosen oder kostengünstigen Gesundheitsdiensten im öffentlichen System.

C. Falls Sie nicht arbeiten:

Wenn Sie keinen Zugang zum öffentlichen Gesundheitssystem über Arbeit haben (z. B. als Rentner oder Angehöriger), gibt es folgende Optionen:

  1. Privatversicherung:
    • Viele Nicht-EU-Bürger entscheiden sich für eine private Krankenversicherung. Diese ist oft Voraussetzung für den Erhalt eines Visums oder einer Aufenthaltserlaubnis.
  1. Convenio Especial (Sonderabkommen):
    • In Spanien können Sie sich für das Convenio Especial anmelden, wenn Sie legal im Land wohnen, aber nicht über Arbeit oder andere Ansprüche versichert sind.
    • Dabei zahlen Sie monatlich Beiträge, die vom Alter abhängen (ca. 60–157 € pro Monat). Dies ermöglicht Ihnen Zugang zum öffentlichen Gesundheitssystem.
  1. Formular S1 (bei bestimmten Abkommen):
    • Bürger aus Ländern mit bilateralen Sozialversicherungsabkommen (z. B. einige lateinamerikanische Länder) können möglicherweise über dieses Abkommen Zugang erhalten.

2. Unterschiede zwischen Nicht-EU-Bürgern und EU-Bürgern

  • Voraussetzungen: Nicht-EU-Bürger müssen in der Regel eine private Krankenversicherung nachweisen oder Beiträge zahlen, während EU-Bürger über ihre Heimatversicherung abgedeckt sein können.
  • Aufenthaltstitel: Der Zugang hängt oft davon ab, ob Sie eine gültige Aufenthaltserlaubnis haben.
  • Kosten: Für Nicht-EU-Bürger ist der Zugang zum öffentlichen System oft mit zusätzlichen Kosten verbunden, insbesondere wenn sie nicht erwerbstätig sind.

3. Private Krankenversicherung

Falls Sie das öffentliche System nicht nutzen können oder schnelleren Zugang zu Fachärzten wünschen, ist eine private Krankenversicherung ratsam. Diese bietet:

  • Direkten Zugang zu Spezialisten (ohne Überweisung).
  • Kürzere Wartezeiten.
  • Häufig englischsprachige oder mehrsprachige Ärzte, besonders in internationalen Kliniken auf Teneriffa.

Bekannte Anbieter sind:

  • Sanitas.
  • Adeslas.
  • Asisa.

4. Zusammenfassung für Nicht-EU-Bürger

  • Kurzaufenthalt: Nutzen Sie eine Reise- oder Auslandskrankenversicherung.
  • Langfristiger Aufenthalt: Erforderlich ist eine gültige Aufenthaltserlaubnis und Anmeldung bei der Sozialversicherung oder einer privaten Krankenversicherung.
  • Sonderregelungen: Prüfen Sie bilaterale Abkommen Ihres Heimatlandes mit Spanien.

Wenn Sie planen, sich dauerhaft auf Teneriffa niederzulassen, lohnt es sich, sich frühzeitig mit den Anforderungen auseinanderzusetzen und gegebenenfalls Unterstützung bei einem Anwalt oder Berater für Immigration einzuholen.