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Todesfall in Spanien – Was tun? Wer macht was?

Der Verlust eines geliebten Menschen ist immer eine schwierige und belastende Erfahrung. Tritt ein Todesfall in Spanien ein, stellen sich für die Hinterbliebenen zahlreiche organisatorische und rechtliche Fragen. In diesem Artikel werden die wichtigsten Schritte, Pflichten und Ansprechpartner aufgeführt, um in dieser Ausnahmesituation einen klaren Überblick zu geben.

Erste Schritte im Todesfall

  1. Verständigung eines Arztes: Stirbt eine Person zu Hause, muss ein Arzt benachrichtigt werden, um den Totenschein („certificado médico de defunción“) auszustellen. Hierzu können die Notrufnummern 112 oder 061 genutzt werden. In Krankenhäusern erfolgt die Ausstellung automatisch. Bei unnatürlichem Tod muss zudem die Polizei informiert werden.

  2. Bestattungsunternehmen kontaktieren: In Spanien übernehmen Bestattungsinstitute die meisten formalen Aufgaben. Sie organisieren die Abholung des Verstorbenen, die Besorgung der Sterbeurkunde („partida de defunción“) und klären Details zur Bestattung oder Überführung. Viele Bestattungsunternehmen bieten auch Dienstleistungen in Zusammenarbeit mit internationalen Partnern an.

  3. Verständigung der Versicherung: Besteht eine Sterbeversicherung, sollte diese unverzüglich kontaktiert werden. Die Versicherung klärt die Abdeckung von Kosten für Bestattung oder Überführung und organisiert meist alle weiteren Schritte.

  4. Kontakt zur diplomatischen Vertretung: Die Botschaft oder das Konsulat des Heimatlandes des Verstorbenen kann den Hinterbliebenen bei Formalitäten helfen, etwa bei der Organisation einer Überführung oder der Beschaffung von Dokumenten.

Sterbeurkunde und behördliche Formalitäten

  • Standesamtliche Registrierung des Todes: Innerhalb von 24 Stunden nach dem Todesfall muss der Totenschein beim zuständigen spanischen Standesamt („registro civil“) eingereicht werden. Auf Grundlage des Totenscheins wird die Sterbeurkunde ausgestellt.

  • Internationale Sterbeurkunde: Für die Verwendung im Heimatland sollte direkt eine internationale Version der Sterbeurkunde beantragt werden. Diese erleichtert spätere Prozesse wie die Nachlassabwicklung.

Bestattungs- oder Überführungsoptionen

  • Bestattung in Spanien: Hinterbliebene können zwischen Erdbestattung, Einäscherung oder Seebestattung wählen. Die Bestattungsunternehmen kümmern sich um die notwendigen Dokumente wie den Beerdigungsschein („licencia de enterramiento“).

  • Überführung ins Heimatland: Eine Überführung kann mehrere Tage in Anspruch nehmen. Es ist ratsam, ein Bestattungsinstitut im Heimatland zu beauftragen, das den Leichnam oder die Urne am Flughafen abholt und die Beisetzung organisiert. Auf den Kanarischen Inseln ist ein Leichenpass weiterhin erforderlich.

Kostenübersicht

  • Bestattung in Spanien: Je nach gewählten Leistungen (z. B. Sarg, Urne, Trauerfeier) belaufen sich die Kosten auf mindestens 1.800 Euro.

  • Überführungskosten: Eine Sargüberführung kostet in der Regel bis zu 5.000 Euro, während eine Einäscherung mit Urnenüberführung etwa 3.000 Euro betragen kann.

  • Versicherung: Besteht eine Todesfallversicherung, werden diese Kosten oft übernommen.

Nachlass und Erbschaft

  • Testamentüberprüfung: Liegt ein Testament vor, ist es von den Hinterbliebenen beim Nachlassgericht oder Notar einzureichen. Besteht Unklarheit, ob ein Testament existiert, sollte eine Anfrage beim Zentralen Testamentsregister („registro de actos de última voluntad“) gestellt werden.

  • Erbschaftssteuer in Spanien: Die spanische Erbschaftssteuer muss innerhalb von sechs Monaten nach dem Todesfall erklärt und bezahlt werden. Eine Verlängerung der Frist auf bis zu 12 Monate kann beantragt werden.

  • Grundbuchänderung: Gehört eine Immobilie zum Nachlass, muss eine Umschreibung im Grundbuch vorgenommen werden. Hierzu ist eine notarielle Erbschaftsannahme erforderlich.

Ansprechpartner und Hilfsquellen

  • Botschaften und Konsulate: Diese Stellen unterstützen bei der Organisation der Überführung, der Ausstellung von Dokumenten und der Nachlassabwicklung.

  • Bestattungsunternehmen: Sie übernehmen die Organisation der Beisetzung oder Überführung und können beratend tätig sein.

  • Rechtsanwälte und Steuerberater: Für die Abwicklung von Nachlass und Steuerangelegenheiten kann ein Experte hilfreich sein.

Fazit

Ein Todesfall in Spanien bringt viele organisatorische Herausforderungen mit sich. Schnelles Handeln, insbesondere durch die Einbindung von Bestattungsinstituten, Versicherungen und diplomatischen Vertretungen, erleichtert die Abwicklung. Dabei sollte stets auf die Einhaltung der behördlichen Fristen und die korrekte Dokumentation geachtet werden, um spätere Komplikationen zu vermeiden.